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   BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 83/01   

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BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 83/01 (https://dejure.org/2003,24966)
BPatG, Entscheidung vom 14.05.2003 - 29 W (pat) 83/01 (https://dejure.org/2003,24966)
BPatG, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 29 W (pat) 83/01 (https://dejure.org/2003,24966)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 83/01
    Bei einer aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Bezeichnung ist es unumgänglich, zunächst den Bedeutungsgehalt der einzelnen Wörter zu ermitteln, bevor in einem zweiten Schritt geprüft wird, ob die angemeldete Bezeichnung auch in ihrer Gesamtheit eine lediglich beschreibende Gesamtaussage ergibt oder ob sie - etwa wegen der Art der Zeichenbildung und Zusammenstellung - vom Sprachgebrauch auf dem betreffenden Gebiet in einer Weise abweicht bzw. Eigenschaften nur andeutet, die dem Verkehr Veranlassung geben, die angemeldete Marke als Hinweis zur Unterscheidung der Waren bzw Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer aufzunehmen (vgl BGH GRUR 1995, 408 PROTECH; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best, GRUR 2001, 162, 163 RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; EuGH GRUR 2001, 1145, 1147 Nr. 39 - 44 Babydry).

    Da der angemeldeten Marke der im Vordergrund stehende beschreibende Begriffsinhalt eines "Anrufs übers Internet" kurz eines "Online Anrufs" zugeordnet werden kann, steht die von der Anmelderin genannte BGH-Entscheidung PROTECH (GRUR 1995, 408) nicht entgegen.

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 83/01
    Bei einer aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Bezeichnung ist es unumgänglich, zunächst den Bedeutungsgehalt der einzelnen Wörter zu ermitteln, bevor in einem zweiten Schritt geprüft wird, ob die angemeldete Bezeichnung auch in ihrer Gesamtheit eine lediglich beschreibende Gesamtaussage ergibt oder ob sie - etwa wegen der Art der Zeichenbildung und Zusammenstellung - vom Sprachgebrauch auf dem betreffenden Gebiet in einer Weise abweicht bzw. Eigenschaften nur andeutet, die dem Verkehr Veranlassung geben, die angemeldete Marke als Hinweis zur Unterscheidung der Waren bzw Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer aufzunehmen (vgl BGH GRUR 1995, 408 PROTECH; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best, GRUR 2001, 162, 163 RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; EuGH GRUR 2001, 1145, 1147 Nr. 39 - 44 Babydry).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 83/01
    Einer Wortmarke fehlt jegliche Unterscheidungskraft, wenn sie wegen ihres Sinngehalts in Verbindung mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen vom Verkehr insgesamt nur als Sachhinweis aufgefaßt wird und deshalb nicht geeignet erscheint, dem Verkehr als betriebliches Unterscheidungsmerkmal zu dienen (stRspr BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 83/01
    Bei einer aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Bezeichnung ist es unumgänglich, zunächst den Bedeutungsgehalt der einzelnen Wörter zu ermitteln, bevor in einem zweiten Schritt geprüft wird, ob die angemeldete Bezeichnung auch in ihrer Gesamtheit eine lediglich beschreibende Gesamtaussage ergibt oder ob sie - etwa wegen der Art der Zeichenbildung und Zusammenstellung - vom Sprachgebrauch auf dem betreffenden Gebiet in einer Weise abweicht bzw. Eigenschaften nur andeutet, die dem Verkehr Veranlassung geben, die angemeldete Marke als Hinweis zur Unterscheidung der Waren bzw Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer aufzunehmen (vgl BGH GRUR 1995, 408 PROTECH; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best, GRUR 2001, 162, 163 RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; EuGH GRUR 2001, 1145, 1147 Nr. 39 - 44 Babydry).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 83/01
    Einer Wortmarke fehlt jegliche Unterscheidungskraft, wenn sie wegen ihres Sinngehalts in Verbindung mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen vom Verkehr insgesamt nur als Sachhinweis aufgefaßt wird und deshalb nicht geeignet erscheint, dem Verkehr als betriebliches Unterscheidungsmerkmal zu dienen (stRspr BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 83/01
    Bei einer aus mehreren Bestandteilen zusammengesetzten Bezeichnung ist es unumgänglich, zunächst den Bedeutungsgehalt der einzelnen Wörter zu ermitteln, bevor in einem zweiten Schritt geprüft wird, ob die angemeldete Bezeichnung auch in ihrer Gesamtheit eine lediglich beschreibende Gesamtaussage ergibt oder ob sie - etwa wegen der Art der Zeichenbildung und Zusammenstellung - vom Sprachgebrauch auf dem betreffenden Gebiet in einer Weise abweicht bzw. Eigenschaften nur andeutet, die dem Verkehr Veranlassung geben, die angemeldete Marke als Hinweis zur Unterscheidung der Waren bzw Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer aufzunehmen (vgl BGH GRUR 1995, 408 PROTECH; GRUR 2000, 323, 324 - Partner with the Best, GRUR 2001, 162, 163 RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; EuGH GRUR 2001, 1145, 1147 Nr. 39 - 44 Babydry).
  • BPatG, 10.10.2001 - 29 W (pat) 140/00
    Auszug aus BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 83/01
    Die Nachstellung des Begriffs "Online" entspricht den von der Markenstelle zitierten Entscheidungen "America Online (29 W (pat) 46/97), Suedwest-Online (29 W (pat) 65/98), GLOBE ONLINE (30 W (pat) 64/98) und Trendline (24 W (pat) 237/95), die sämtlich als sprachkonform für das betroffene Waren/Dienstleistungsgebiet angesehen worden sind (vgl auch 29 W (pat) 140/00 - BRANCH ONLINE).
  • BPatG, 15.11.2012 - 2 Ni 33/11
    Es gehört zum Grundwortschatz des Englischen, dessen Verständnis von den inländischen Verkehrskreisen zu erwarten ist, und hat umfangreichen Eingang in die deutsche Werbesprache gefunden (vgl. BPatG vom 14.2.2001, 29 W (pat) 277/99 - Business Call; BPatG vom 11.7.2001, 29 W (pat) 50/00 - CallConcept; BPatG vom 14.5.2003, 29 W (pat) 83/01 - CallOnline; BPatG vom 2.7.2003, 29 W (pat) 102/01 - Call 2 day; BPatG vom 3.6.2004, 25 W (pat) 202/02 - Callserver).
  • BPatG, 05.02.2013 - 33 W (pat) 545/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "jurtel/JurCall" - zur Kennzeichnungskraft -

    Es gehört zum Grundwortschatz des Englischen, dessen Verständnis von den inländischen Verkehrskreisen zu erwarten ist, und hat umfangreichen Eingang in die deutsche Werbesprache gefunden (vgl. BPatG vom 14.2.2001, 29 W (pat) 277/99 - Business Call; BPatG vom 11.7.2001, 29 W (pat) 50/00 - CallConcept; BPatG vom 14.5.2003, 29 W (pat) 83/01 - CallOnline; BPatG vom 2.7.2003, 29 W (pat) 102/01 - Call 2 day; BPatG vom 3.6.2004, 25 W (pat) 202/02 - Callserver).
  • BPatG, 02.11.2004 - 33 W (pat) 45/03
    Derartige, rein beschreibende Wortzusammenziehungen sind Gegenstand zahlreicher Zurückweisungsentscheidungen (z.B. BPatG, 29. Senat vom 10.10.2001 (29 W (pat) 140/00) - BranchOnline; vom 14.5.2003 (29 W (pat) 83/01) - CallOnline; 28. Senat vom 28.4.2004 (28 W (pat) 218/03) - FrühstücksGenuss; 29. Senat vom 26.11.2003 (29 W (pat) 27/03) - Deutschland-Direkt; 33. Senat vom 12.3.2002 (33 W (pat) 347/01) - MicroFlor).
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